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Allgemeine Geschäftsbedienungen

Sollten die Dienste der Betreuungsperson vor Dienstantritt storniert werden (kurzfristige Aufnahme im Altersheim, Klinikeinlieferung, Todesfall, etc.)  dürfen wir Ihnen einen Unkostenbeitrag von € 190,- in Rechnung stellen.

Mit dem Eintreffen der Betreuungsperson bei Ihnen und der Übersendung der Unterlagen, ist unsere Dienstleistung zur Gänze erbracht und der Einmalbetrag gemäß Rechnung fällig. Eine vorzeitige Beendigung des Betreuungsverhältnisses hat keinen Einfluss auf die von uns erbrachte Dienstleistung der Vermittlung und somit keinen Einfluss auf Höhe oder Fälligkeit der einmaligen Vermittlungsgebühr.

Wenn Sie innerhalb von 10 Tagen, ab Aufnahme der Betreuungstätigkeit, Einwände gegen die Betreuungsperson erheben, die eine Weiterführung der Betreuungstätigkeit unmöglich erscheinen lassen, wird diese von uns ausgetauscht ohne, dass Ihnen daraus weitere Vermittlungskosten erwachsen.

Unsere Geschäftstätigkeit besteht  in der Vermittlung der Betreuungsperson zu Ihnen, der zur Verfügungsstellung der notwendigen Formulare und Unterlagen und der Anleitung für die diversen Anmeldungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Betreuungsperson ihre Leistung als selbständige Personenbetreuungskraft gemäß § 159 GeO erbringt.

Unsere Betreuungskräfte, mit Ausnahmen von Krankenschwestern, übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz unterliegen.

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