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Diese Pflegekosten kommen auf Pflegebedürftige zu

Unsere 24-Stunden-Pflege-Agentur steht Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung.
Tritt ein Pflegefall ein, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Pflegekosten? Wie hoch ist der Eigenanteil des Pflegebedürftigen?

Im Standardfall ist mit einer Eigenleistung von weniger als 1000 € pro vier Wochen zu rechnen.
(In diesem Beispiel ist die Förderung für die 24h Betreuung und das Pflegegeld der Stufe 3 berücksichtigt.)

Allgemeines zu den Pflegekosten

Je nach Pflegestufe bezuschusst der Sozialversicherungsträger die Ausgaben mit monatlichen oder einmaligen Zahlungen. Die verbleibenden Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

Kosten für die häusliche Pflege

Werden Sie zu Hause von einem professionellen 24-Stunden-Pflegedienst versorgt, setzen sich die Kosten aus Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und Freizeitaktivitäten zusammen. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Ausgaben nach dem Pflegeaufwand beziehungsweise den mit dem 24-Stunden-Pflegedienst vertraglich vereinbaren Leistungen.

Diese Pflegekosten fallen an

Die Kosten für die Pflege setzen sich je nach Ausprägung der Pflegebedürftigkeit aus häuslicher, teilstationärer Pflege, Kosten für Hilfsmittel und Medikamente, Ersatzpflege, Krankenhausaufenthalte sowie den barrierefreien Wohnraumumbau zusammen.

Kosten für die stationäre Pflege

Ist der Umzug in ein Pflegeheim nötig, fallen jeden Monat Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung an. Von den Pflegekosten sind die Zuschüsse des Sozialversicherungsträgers je nach Pflegestufe abzuziehen. Den verbleibenden Betrag müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen. Für die Finanzierung werden 80 % des Pflegegeldes verwendet, die restlichen 20 % verbleiben dem Pflegebedürftigen als Taschengeld, höchstens sind dies 47,50 € im Monat. 

Übersicht Kostenübernahme

Wurde eine Pflegestufe bewilligt, übernimmt der Sozialversicherungsträger einen Teil der Kosten für die Pflege in Form des Pflegegelds. 

Leistungen beanspruchen

Damit Sie Leistungen des Sozialversicherungsträgers in Anspruch nehmen können, ist zuvor ein Antrag auf Erteilung einer Pflegestufe zu stellen. Nach einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft wird die zuständige Stelle Ihnen einen Bescheid bezüglich der Pflegestufe schicken. Sind Sie mit der Entscheidung unzufrieden, können Sie innerhalb von drei Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einreichen.

Das Formular für die Beantragung der Pflegestufe finden Sie im Downloadbereich.

Sie haben weitere Fragen? Unser Pflegeteam berät Sie gerne! 

Pflegegeld (Quelle: Pensionsversicherungsanstalt Stand 01/2024)

EUR 192,60 Pflegestufe 1
EUR 354,00 Pflegestufe 2
EUR 551,60 Pflegestufe 3
EUR 827,10 Pflegestufe 4
EUR 1.125,50 Pflegestufe 5
EUR 1.568,90 Pflegestufe 6
EUR 2.061,80 Pflegestufe 7
Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Quelle: Sozialministeriumservice Stand 09/2023)
EUR 800,- Dieser Betrag wird für zwei, bei der pflegebedürftigen Person, durchgehend angemeldeten 24-Stunden-Betreuungskräfte ausbezahlt, wenn zumindest die Pflegestufe 3 gewährt wurde und das monatliche Netto-Gesamteinkommen einen Betrag von 2500,00 € nicht übersteigt.

Honorar an die Betreuungskraft für 28 Tage -> als Richtwerte (Stand 01/2023)

EUR 1.680,- Basis Betrag für 4 Wochen
EUR 84,- PatientIn ist dement
EUR 84,- PatientIn ist in seiner Mobilität leicht eingeschränkt
EUR 168,- PatientIn ist nur im Rollstuhl mobil
EUR 252,- PatientIn ist bettlägerig
EUR 336,- PatientIn ist bettlägerig und muss im Bett gewaschen werden
EUR 84,- 2. Person ohne Pflegebedarf lebt im Haushalt 
EUR 168,- 2. Person mit Pflegebedarf lebt im Haushalt.
Basis Honorierung + Zuschläge lt. obiger Auflistung
Sozialversicherung je Monat und Betreuungskraft (Stand 01/2014)
EUR 180,- Dieser Betrag ist ein, mit der 24h-Betreuungsperson vertraglich vereinbarter, zusätzlicher Honorarbestandteil, der in dem Zeitraum wo sie bei der pflegebedürftigen Person angemeldet ist, monatlich im Namen der 24h-Pflegerin an die SVS zu überweisen ist.
Sozialversicherung je Monat und Betreuungskraft
EUR 180,- Dieser Betrag wird für zwei, bei der pflegebedürftigen Person, durchgehend angemeldete 24h-Betreuungskräfte ausbezahlt, wenn zumindest die Pflegestufe 3 gewährt wurde und das monatliche Netto-Gesamteinkommen einen Betrag von EUR 2.500,00 nicht übersteigt.

Fahrtkosten je Fahrtrichtung und Betreuungskraft (Stand 06/2023)

EUR 80,- Wien, NÖ, Burgenland
EUR 90,- Oberösterreich, Steiermark
EUR 100,- Salzburg,Kärnten
EUR 120,- Tirol
EUR 150,- Vorarlberg
Servicepauschale monatlich (Stand 06/2023)
EUR 150,- Diese monatliche Servicepauschale ist für die laufende Betreuung vorgesehen.
Vermittlungsgebühr und Verwaltungsgebühr (Stand 06/2023)
EUR 636,-
  • Die einmalige Vermittlungsgebühr ist zu Beginn zu entrichten und wird fällig nach Anreise der ersten 24-Stunden-Betreuungskraft.
  • Die jährliche Verwaltungsgebühr ist das erste Mal, 12 Monate nach Vertragsabschluss und danach alle weiteren 12 Monate fällig.

Lesen Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedienungen.

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