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Pflegefinanzierung – so sieht die Rechtslage in Österreich aus

Die Kosten sind von dem Sozialversicherungsträger und dem Pflegebedürftigen zu decken. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und überkommt eine Familie oft plötzlich.

Sollten Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, tauchen schnell zwei Fragen auf:

Wie hoch sind die Kosten für die Pflege?

Werden Sie zu Hause von einem professionellen 24-Stunden-Pflegedienst versorgt, setzen sich die Kosten aus Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und Freizeitaktivitäten zusammen. 

Eine 24-Stunden-Pflege zu Hause, wird neben dem Pflegegeld auch noch zusätzlich mit 800,00 € für zwei angemeldete Betreuungspersonen gefördert, wodurch sich der Eigenanteil stark verringert.

Ist der Umzug in ein Pflegeheim nötig, fallen jeden Monat Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung an. Von den Pflegekosten sind die Zuschüsse des Sozialversicherungsträgers je nach Pflegestufe abzuziehen. Den verbleibenden Betrag müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen.

Wer übernimmt die Kosten für die Pflege? 

Zwar wird das Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe und die Förderung der 24h-Pflege mit 800,00 € zur Begleichung der Kosten gezahlt, einen eventuell verbleibenden Eigenanteil trägt der Pflegebedürftige jedoch selbst.

Sozialversicherungsträger

Je nach erteilter Pflegestufe zahlen die zuständigen Sozialversicherungsträger ein Pflegegeld in einer festgesetzten Höhe. In der geringsten Pflegestufe 1 sind dies 192,00 €, in der höchsten Pflegestufe 7 2.061,80 €. 

Pflegebedürftiger

Der Sozialversicherungsträger übernimmt nur eine Grundversorgung. Als Pflegebedürftiger müssen Sie einen Teil der Pflegekosten selbst bezahlen, falls Sie keine private Pflegeversicherung haben. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von dem Pflegeaufwand und dem Umfang der Zuschüsse des Sozialversicherungsträgers.

Sozialministeriumservice

Personen, die Zuhause von einer 24-Stunden-Pflegerin betreut werden, können eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung in Höhe von 800,00 € für zwei durchgehend angemeldete 24-Stunden-Betreuungskräfte enthalten, wenn zumindest die Pflegestufe 3 gewährt wurde und das monatliche Netto-Gesamteinkommen einen Betrag von 2500 € nicht übersteigt.

Angehörige pflegebedürftiger Personen sind in Österreich nicht dazu verpflichtet, sich an den Pflegekosten zu beteiligen

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf

Das Thema Kosten beschäftigt Pflegebedürftige und ihre Angehörige sehr. Unser Pflegedienst informiert Sie ausführlich zu dem Thema Pflegefinanzierung. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder schicken Sie eine Nachricht per Kontaktformular. Unser Team ist jederzeit auf dem aktuellen Kenntnisstand und kann Sie daher optimal beraten.

Bei uns steht der Mensch immer im Mittelpunkt. 

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